22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2016 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

+++ Neuerungen im Rentenversicherungsrecht
  • Rentenversicherungsbeitrag allg. Rentenversicherung: 18,7 Prozent.
  • Rentenversicherungsbeitrag knappschaftl. Rentenversicherung: 24,8 Prozent
  • Rente mit 67: Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1951 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und fünf Monaten. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

+++ Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe beträgt 2016 unverändert 5,2 Prozent.

+++ Neue Sozialversicherungsrechengrößen und weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht im Überblick

  • Beitragsbemessungsgrenze allg. Rentenversicherung: 6.200 Euro/Monat (West) (74.400 Euro/Jahr) und 5.400 Euro/Monat (Ost) (64.800 Euro/Jahr);
  • Beitragsbemessungsgrenze knappschaftl. Rentenversicherung: 7.650 Euro/Monat (West) (91.800 Euro/Jahr) und 6.650 Euro/Monat (Ost) (79.800 Euro/Jahr);
  • Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung: 6.200 Euro/Monat (West)  (74.400 Euro/Jahr) und 5.400 Euro/Monat (Ost) (64.800 Euro/Jahr);
  • Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.687,50 Euro/Monat (56.250 Euro/Jahr);
  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.237,50 Euro/Monat (50.850 Euro/Jahr);
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.905 Euro/Monat (West) (34.860 Euro/Jahr) (in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten diese Werte bundeseinheitlich!) und 2.520 Euro/Monat (Ost) (30.240 Euro/Jahr);
  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung: 36.267 Euro;
  • Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung: 84,15 Euro monatlich;
  • Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte: 236 Euro/Monat  bzw. 206 Euro/Monat (Ost);
  • Gleitzonenfaktor 2016: In der Gleitzone (450,01 Euro bis 850,00 Euro Entgelt im Monat) gilt 2016 der Gleitzonenfaktor 0,7547.
  • Sachbezugswerte 2016: Der Wert für Verpflegung wurde von 229 Euro auf 236 Euro (Frühstück auf 50 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 93 Euro) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

+++ Neue Regeln für Landwirte
Die Hofabgabeverpflichtung wird zum 1.1.2016 weiterentwickelt. Insbesondere werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner verbessert und die Abgabemöglichkeiten zwischen Ehegatten erleichtert. Dadurch sollen auch die eigenständigen Rentenansprüche der Ehegatten gestärkt werden. Zudem wird die Einbringung eines landwirtschaftlichen Unternehmens in eine Gesellschaft als neuer Abgabetatbestand anerkannt, wenn sich der abgabewillige Landwirt in der Gesellschaft keine leitende, zur Unternehmereigenschaft führende Stellung einräumen lässt.

BMAS PM vom 17.12.2015
Zurück