13.06.2014

Die Rentenreform kommt

Der Bundesrat hat am 13.6.2014 durch einen Verzicht auf Änderungsvorschläge zu dem Gesetzesentwurf den Weg für das Rentenpaket der Großen Koalition frei gemacht. Damit kann die Rentenreform - wie geplant - zum 1.7.2014 in Kraft treten. Wichtigste Neuerungen sind die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren, die sog. "Mütter-Rente" und Verbesserungen für Erwerbsgeminderte.

Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick

+++ Rente mit 63

  • Voraussetzungen: Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können künftig schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
  • Anrechnungen von Zeiten mit Lohnersatzleistungen: Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld.
  • "Rollierender Stichtag": Um einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird ein sog. "rollierender Stichtag" eingeführt. Wenn man bis zu zwei Jahre vor dem möglichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: der Betrieb geht in die Insolvenz oder das Geschäft wird aufgegeben.
  • "Rente mit 63" für freiwillig Versicherte: Freiwillig Versicherte können ebenfalls eine abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse entrichtet haben. Im Ergebnis müssen 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Davon sollen vor allem Handwerker profitieren, die sich nach vielen Jahren sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit selbständig gemacht haben. Weitere mögliche Nutznießer sind die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten.

+++ "Mütter-Rente"

  • Voraussetzungen: Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro und im Osten 26,39 Euro monatlich mehr.
  • Umsetzung bei Rentnern: Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch die Rente erhöhen; ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen sollen aber noch in diesem Jahr veranlasst werden.
  • Umsetzung bei künftigen Rentnern: Wer bisher noch keine Rente erhält, kann sich die Kindererziehungszeiten spätestens bei Rentenantragsstellung vervollständigen lassen.

+++ "Flexi-Rente"

  • Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2014 Vorschläge erarbeiten, wie die Übergänge in die Rente flexibler gestaltet und wie Arbeit und Rente besser kombiniert werden können.

+++ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und bei Rehabilitationsmaßnahmen

  • Höhere Erwerbsminderungsrente: Ab dem 1.7.2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich.
  • Einführung einer "Günstigerprüfung": Mit einer "Günstigerprüfung" wird verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen z.B. durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.
  • Höheres Budget für Reha-Leistungen: Rückwirkend zum 1.1.2014 wird das Budget für Rehabilitation um 100 Millionen Euro für das laufende Jahr und in den Folgejahren um 200 Millionen Euro erhöht.

Mehr zum Thema:
Weitere Informationen zu dem Gesetzesvorhaben nebst Materialien finden Sie in unserem AuS-Gesetzgebungsreport.

Eine Übersicht der Bundesregierung über die Neuerungen im Gesetzesentwurf gegenüber der Ausgangsfassung finden Sie hier.

Ein weiteres Informationsblatt der Bundesregierung zur geplanten Flexi-Rente finden Sie hier.

Bundesregierung PM vom 13.6.2014
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