07.02.2014

Ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen können eine Kündigung rechtfertigen

Erhebt eine Arbeitnehmerin schwere ehrenrührige Vorwürfe gegen Vorgesetzte und Kollegen, so kann der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt sein. Das kommt etwa in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer zu Unrecht behauptet, es sei während der Arbeit zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen.

LAG Berlin-Brandenburg 4.2.2014, 19 Sa 322/13
Der Sachverhalt:
Die Klägerin war bei dem beklagten Landkreis als Sekretärin in der Stadtkämmerei beschäftigt. Sie erhob vor allem gegen die Kämmerin, aber auch gegen weitere Kollegen schwere Vorwürfe, u.a., dass es während des Dienstes zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen sei. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis wegen dieser Äußerungen mit ordentlicher Kündigungsfrist. Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte vor dem LAG keinen Erfolg.

Die Gründe:
Der Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin nach dem Ergebnis der Zeugenvernehmung wirksam gekündigt. Die Klägerin hat ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Dass die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden waren, rechtfertigt oder entschuldigt die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht. Dem Beklagten ist es nach alledem nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin weiter fortzusetzen.

LAG Berlin-Brandenburg PM v. 6.2.2014
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