17.07.2018

Eilantrag gegen Streik um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH erfolglos

Das Hessische LAG hat den Eilantrag der Neue Halberg-Guss GmbH gegen die IG Metall, einen Streik um einen Tarifsozialplan zu untersagen, im Berufungsverfahren zurückgewiesen.

Hess. LAG 16.7.2018, 16 SaGa 933/18
Der Sachverhalt:

Arbeitnehmer der Betriebe der Neue Halberg-Guss GmbH in Leipzig und Saarbrücken streiken seit ca. vier Wochen. Sie wollen damit laut dem Streikaufruf Ausgleichsleistungen für den Verlust der Arbeitsplätze wegen der angekündigten Werksschließung in Leipzig erreichen.

Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht den Streik im Eilverfahren nicht untersagt. Die Arbeitgeberin hatte in dem Eilverfahren geltend gemacht, die IG Metall wolle in erster Linie die Gesellschafter treffen und eine Schließung des Werks in Leipzig verhindern.

Die Gründe:

Nach ständiger BAG-Rechtsprechung darf um den Abschluss eines Tarifsozialplans gestreikt werden. Es kann nicht unterstellt werden, dass tatsächlich andere, unzulässige - wie von der Antragstellerin behauptete - Streikziele verfolgt werden.

Das LAG hat nicht vorab zu bewerten, ob sich die Streikforderungen in einem angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegten. Der Streik ist auch nicht unverhältnismäßig, da er geführt werden muss, um Verhandlungen über einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu erreichen, die ihren Arbeitsplatz durch die Schließung des Leipziger Betriebs verlieren werden.

Der Behauptung der Arbeitgeberin, der Streik werde wirtschaftlich existenzvernichtend geführt, kann nicht gefolgt werden.

Gegen die Entscheidung des LAG kann das BAG nicht angerufen werden. Eine Revision ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zulässig.

Hess. LAG PM Nr. 6/2018 vom 16.7.2018
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