06.11.2018

Einige Personalwechsel am BAG - Neuer Vorsitzender im Neunten Senat

Der Vorsitzende Richter am BAG Dr. Gernot Brühler ist zum 31.10.2018 in den Ruhestand getreten. Den Vorsitz des neunten Senats übernimmt der neue Vorsitzende Richter des BAG Dr. Heinrich Kiel. Des Weiteren hat der Bundespräsident vier neue Richterinnen und Richter mit Wirkung vom 1.1.2018 zu Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt: Frau Dr. Eva Günther-Gräff, Frau Saskia Klug, Herr Dr. Fabian Pulz und Herr Sascha Pessinger.

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gernot Brühler im Ruhestand

Mit Ablauf des 31.10.2018 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gernot Brühler in den Ruhestand getreten. Im November 2001 wurde Herr Dr. Brühler an das Bundesarbeitsgericht berufen. Ende des Jahres 2009 wurde er erneut dem Sechsten Senat als stellvertretender Vorsitzender zugewiesen.

Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Januar 2012 leitete er den Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts, der vor allem für Fragen des Urlaubs-, Teilzeit- und Zeugnisrechts sowie des Arbeitnehmerstatus zuständig ist. Herr Dr. Brühler hat die Rechtsprechung auf diesen Rechtsgebieten entscheidend mitgeprägt. Maßgeblich hat er zur Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Befristung und Übertragung des Urlaubsanspruchs bei langfristiger Erkrankung des Arbeitnehmers sowie zu den Voraussetzungen wirksamer Urlaubsgewährung beigetragen. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zur Arbeitnehmerüberlassung haben eine intensive Diskussion in der Öffentlichkeit befördert und Anlass zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gegeben.

Neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel mit Wirkung vom 1.1.2018 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Mit seiner Wahl zum Richter am Bundesarbeitsgericht wurde er ab Juli 2009 dem Siebten Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Mai 2014 ist. Prof. Dr. Kiel übernimmt jetzt den Vorsitz des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts.

Vier neue Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg Dr. Eva Günther-Gräff mit Wirkung vom 1.1.2018 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat Frau Dr. Günther-Gräff dem Dritten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für die betriebliche Altersversorgung.

Ebenso ist die Richterin am Arbeitsgericht Bochum Saskia Klug mit Wirkung vom 1.1.2018 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Das Präsidium hat Frau Klug dem Vierten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen.

Der Bundespräsident hat den Richter am Arbeitsgericht Dr. Fabian Pulz mit Wirkung vom 1.1.2018 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat Herrn Dr. Pulz dem Zehnten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Gratifikationen, Sondervergütungen und Zulagen.

Schließlich ist der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht München Sascha Pessinger mit Wirkung vom 1.1.2018 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Das Präsidium hat Herrn Pessinger dem Zehnten Senat zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Gratifikationen, Sondervergütungen und Zulagen.

BAG PM Nr. 54-59/2018 vom 1.11.2018
Zurück