Erstes Gericht in Niedersachsen arbeitet komplett digital
Dem Start der Pilotierung der elektronischen Aktenführung am ArbG Oldenburg gingen mehrmonatige Tests voran. Viele Justizbedienstete konnten die zum Einsatz kommende Software umfangreich testen und im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit bewerten. Im Rahmen der Pilotierung am ArbG Oldenburg wird zwar noch "hybrid" gearbeitet; die Papierakte bleibt also vorerst rechtsverbindlich. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierung wird die Papierakte jedoch vollständig entfallen.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Prozessakten ab dem 1.1.2026 flächendeckend bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich elektronisch zu führen sind. Für die Entwicklung eines elektronischen Arbeitsplatzes hat sich Niedersachsen mit den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie dem BAG zum sog. "e²-Verbund" zusammengeschlossen. Gemeinsam werden unter Beachtung fachlicher und ergonomischer Aspekte die zur elektronischen Bearbeitung nötigen Softwarekomponenten entwickelt.
LAG Niedersachsen PM vom 13.7.2021
Hintergrund:
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Prozessakten ab dem 1.1.2026 flächendeckend bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich elektronisch zu führen sind. Für die Entwicklung eines elektronischen Arbeitsplatzes hat sich Niedersachsen mit den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie dem BAG zum sog. "e²-Verbund" zusammengeschlossen. Gemeinsam werden unter Beachtung fachlicher und ergonomischer Aspekte die zur elektronischen Bearbeitung nötigen Softwarekomponenten entwickelt.