15.01.2014

Erstmals Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) haben sich auf einen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft geeinigt. Danach gilt ab dem 1.7.2014 erstmals eine Lohnuntergrenze für die rund 80.000 Beschäftigten der Branche. Der Mindeststundenlohn beträgt zunächst 7,75 Euro und steigt bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Der Tarifvertrag soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit auch für nach Deutschland entsandte ausländische Arbeitnehmer gelten.

Die Eckpunkte des Tarifvertrags im Überblick:

- Keine Differenzierung des Mindestlohns nach Ost und West.

- Folgende Stufenlösung über die Höhe des Mindestlohns ist vorgesehen:

  • 1. Stufe ab 1.7.2014: 7,75 Euro/Stunde
  • 2. Stufe ab 1.12.2014: 8,00 Euro/Stunde
  • 3. Stufe ab 1.10.2015: 8,60 Euro/Stunde
  • 4. Stufe ab 1.12.2016: 8,75 Euro/Stunde

- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017.

- Die Tarifvertragsparteien haben sich zu weiteren Verhandlungen ab dem 1.7.2017 verpflichtet.

- Voraussetzung ist die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Allgemeinverbindlichkeitserklärung).

Der Hintergrund:
Der Tarifvertrag sorgt einerseits dafür, dass Fleischbetriebe - vor allem in den neuen Bundesländern - eine Schonfrist bekommen, bevor sie den geplanten gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro zahlen müssen. Andererseits steigen die Löhne hiernach noch während der Laufzeit des Tarifvertrags über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) PM vom 14.1.2014
Zurück