Erstmals Mindestlohn in der Fleischwirtschaft
- Keine Differenzierung des Mindestlohns nach Ost und West.
- Folgende Stufenlösung über die Höhe des Mindestlohns ist vorgesehen:
- 1. Stufe ab 1.7.2014: 7,75 Euro/Stunde
- 2. Stufe ab 1.12.2014: 8,00 Euro/Stunde
- 3. Stufe ab 1.10.2015: 8,60 Euro/Stunde
- 4. Stufe ab 1.12.2016: 8,75 Euro/Stunde
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017.
- Die Tarifvertragsparteien haben sich zu weiteren Verhandlungen ab dem 1.7.2017 verpflichtet.
- Voraussetzung ist die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Allgemeinverbindlichkeitserklärung).
Der Hintergrund:
Der Tarifvertrag sorgt einerseits dafür, dass Fleischbetriebe - vor allem in den neuen Bundesländern - eine Schonfrist bekommen, bevor sie den geplanten gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro zahlen müssen. Andererseits steigen die Löhne hiernach noch während der Laufzeit des Tarifvertrags über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns.