22.03.2018

EU-Entsenderichtlinie: Einigung der EU-Abgeordneten und des Rats auf gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit am gleichen Ort

Am 19.3.2018 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates informell darauf, dass Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, zukünftig die gleiche Bezahlung wie einheimische Arbeitnehmer der Branche erhalten.

Ziele der Entsenderichtlinie
Die neuen Regelungen sollen Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land entsandt werden, besser schützen. Zudem soll die informelle Einigung für alle Unternehmen in der EU gleiche Wettbewerbschancen gewährleisten.

Inhalt
Die Regelungen eines Gastlandes für die Bezahlung von Arbeitnehmern inkl. regionaler und branchenspezifischer Tarifvereinbarungen sollen zukünftig für alle entsandten Arbeitnehmer gelten. Dies bedeutet gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit am gleichen Ort.
Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung dürfen künftig nicht vom Arbeitslohn abgezogen werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Die Unterbringung muss zudem dem Standard des Gastlandes entsprechen.

Entsendedauer begrenzt
Zudem wird die Dauer der Entsendung begrenzt. Arbeitnehmer dürfen bis zu 12 Monate in ein anderes EU-Land entsandt werden. Danach ist eine Verlängerung um bis zu weitere 6 Monate möglich. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Arbeitnehmer weiterhin im Gastland bleiben. Allerdings gelten für sie dann alle arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes.

Transportsektor zunächst außen vor
Zunächst gilt für den Transportsektor weiterhin die Richtlinie idF von 1996. Sobald ein geplantes Mobilitätspaket mit weiteren sektorspezifischen Gesetzesformen in Kraft tritt, sollen die neuen Regelungen aber auch für den Transportsektor gelten.

Weitere Schritte
Die vorläufige Einigung muss nun von den ständigen Vertretern der EU-Staaten bestätigt und im Arbeitsausschuss des Europäischen Parlaments offiziell verabschiedet werden. Im Anschluss muss die Richtlinie dann das Plenum des Parlaments und den Rat passieren.

EU-Parlament PM vom 20.3.2018
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