EU: Vorläufige Einigung auf neue Vorgaben für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
Die zentralen Aspekte des Vorschlags im Überblick:
- Anwendungsbereich: Die neue Richtlinie soll auch für Beschäftigungsformen gelten, die bisher nicht ausreichend geschützt sind. Dies betrifft Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte oder solche mit ganz kurzen Arbeitsverträgen. Es sollen auch neue Beschäftigungsformen erfasst werden, wie etwa Arbeit auf Abruf, auf der Grundlage von Gutscheinen oder auf Online-Plattformen.
- Arbeitnehmerbegriff: Der Begriff des Arbeitnehmers soll einheitlich an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Derzeit können die Definitionen variieren, so dass bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern ausgeklammert werden.
- Informationsrechte: Neue Arbeitnehmer sollen nun gleich am ersten Tag ihres Arbeitsverhältnisses alle nötigen Informationen über ihre Rechte erhalten, nicht wie bisher erst innerhalb der ersten zwei Monate.
- Neue Mindestrechte: Einführung neuer Mindestrechte, darunter das Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeit für Menschen, die meist nach einem variablen Zeitplan arbeiten, oder die Möglichkeit, den Arbeitgeber um den Übergang in eine stabilere Beschäftigungsform zu ersuchen und Anspruch auf eine schriftliche Antwort zu haben, oder auch das Recht auf verpflichtende Fortbildung ohne Lohnabzug.
- Rechtsdurchsetzung: Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten und der Rechtsbehelfe als letztes Mittel zur Streitbeilegung, falls Gespräche nicht reichen.
Hintergrund:
Die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen soll die entsprechende Regelung aus dem Jahr 1991 aktualisieren. Die alte Richtlinie entspricht nach Einschätzung der EU nicht mehr der veränderten Arbeitsmarktrealität und den in den letzten Jahren entstandenen neuen Arbeitsformen. So wurde in jüngster Vergangenheit mit jedem vierten Arbeitsvertrag ein atypisches Beschäftigungsverhältnis begründet. Unter diesen Oberbegriff fallen alle anderen Beschäftigungen als unbefristete Vollzeit-Arbeitsverhältnisse.
Weitere Informationen:
Zum Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Dezember 2017 klicken Sie bitte hier.