Expertendiskussion über Stärkung der Betriebsräte
Die Fraktionen wollen insbesondere das Verfahren zur Betriebsratswahl erleichtern und das vereinfachte Wahlverfahren bei der Erstwahl eines Betriebsrats in Kleinunternehmen auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten ermöglichen. Dies befürwortet der Deutsche Gewerkschaftsbund. Durch die kurzen Fristen des vereinfachten Verfahrens werde die Zeit, in der die Arbeitgeberseite Betriebsratswahlen verhindern oder manipulieren könne, entscheidend verkürzt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht das vereinfachte Wahlverfahren hingegen kritisch. Denn für das vertrauensvolle Miteinander von Arbeitgebern und Betriebsrat bringe es überhaupt nichts.
Zusätzlicher Kündigungsschutz - berechtigte Forderung oder überflüssig und nachteilig?
Die Linksfraktion hat außerdem beantragt, den Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstands auf den Zeitpunkt ihrer Bewerbung auszudehnen. Für diese Regelung sieht die Arbeitgeberseite jedoch keinen Bedarf; der bestehende Kündigungsschutz sei ausreichend. Die Wahlvorstände würden von den Arbeitgebern nicht als Gegner, sondern als Partner bei den komplexen Wahlverfahren angesehen, betonte eine Vertreterin des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Da Wahlwiederholungen kostspielig und zeitaufwendig seien, wolle schließlich auch der Arbeitgeber, dass die Wahlen korrekt durchgeführt werden.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks wies zudem darauf hin, dass gerade kleine Unternehmen durch zusätzliche Kündigungsschutzmaßnahmen Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Unternehmen zu befürchten hätten.
Verbesserungen zur Stärkung betrieblicher Mitbestimmung geboten
Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt die Oppositionsvorschläge, da vor allem in kleineren Unternehmen ein Rückgang der betrieblichen Mitbestimmung zu beobachten sei. Zudem würden Mitarbeiter, die in ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gründen wollten, häufig massiv eingeschüchtert. Hier müsse es dringend zu Verbesserungen kommen.