Forschungsvorhaben: Geschichte des Bundesarbeitsgerichts
Die Geschichte des Bundesarbeitsgerichts seit der Errichtung im Jahr 1954 ist mit Blick auf mögliche personelle und inhaltliche Kontinuitäten aus der Zeit des Nationalsozialismus bisher nicht umfassend erforscht. Deshalb stellt das Bundesarbeitsgericht mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umfangreiche Mittel zur Durchführung eines interdisziplinären Forschungsvorhabens zur Verfügung. Im Rahmen einer etwa einjährigen Pilotphase sollen zunächst umfassend die Quellenlage ermittelt, erste exemplarische Auswertungen vorgenommen und das weitere genaue Forschungsdesign festgelegt werden. Vorgesehen sind im Folgenden zwei Einzelstudien: In einer historischen Kollektivbiographie werden die Lebensläufe der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts (einschließlich der Präsidenten) sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der ersten Stunde untersucht. Eine juristische Studie soll sich darüber hinaus der Frage zuwenden, inwieweit sich in der frühen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kontinuitäten zur Zeit des Nationalsozialismus feststellen lassen.
Das Forschungsvorhaben wird Anfang des Jahres 2022 beginnen und ist auf einen Zeitraum von drei bis vier Jahren angelegt. Es ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit auch während des laufenden Projektes über den Stand der Forschungen (beispielsweise in Veranstaltungen) zu informieren.
BAG PM Nr. 28 vom 29.9.2021
Das Forschungsvorhaben wird Anfang des Jahres 2022 beginnen und ist auf einen Zeitraum von drei bis vier Jahren angelegt. Es ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit auch während des laufenden Projektes über den Stand der Forschungen (beispielsweise in Veranstaltungen) zu informieren.