Gesamtmetall zur Arbeitszeit: Rahmen für das 21. Jahrhundert schaffen, europäische Spielräume voll ausschöpfen
"Viele Beschäftigte wollen ihre Arbeit im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse individuell und unbürokratisch organisieren, flexibler ausrichten, besser verteilen und haben auf betrieblicher Ebene pragmatische Lösungen mit ihrem Arbeitgeber verabredet, etwa in Form von Vertrauensarbeitszeit. Der Versuch, die Organisation der Arbeit im 21. Jahrhundert an den Regelungen des vorherigen Jahrhunderts auszurichten, ist schädlich und rückwärtsgewandt. Ein höherer Autonomiegrad bei der Arbeitszeit muss einhergehen mit einer größeren Eigenverantwortung der Arbeitnehmer für ihre Arbeitszeit und auch deren Erfassung", so Dr. Wolf heute in Berlin.
Gesamtmetall hat deshalb heute zu diesem Themenkomplex drei Gutachten vorgelegt: ein personalwirtschaftliches zum Wert flexibler Arbeitszeitmodelle und den Gefahren von Einschränkungen vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) unter Federführung des Direktors Prof. Sascha Stowasser, ein rechtswissenschaftliches zu den Grenzen europäischer Umsetzungspflichten für den deutschen Gesetzgeber von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, und ein weiteres rechtswissenschaftliches Gutachten zu den unionsrechtlichen Mindestvorgaben zur Ausgestaltung eines Systems der Arbeitszeiterfassung auch im Kontext der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Prof. Dr. Clemens Höpfner, Geschäftsführender Direktor des Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.
"Diese Gutachten belegen eindrucksvoll, dass die Rückkehr zur Stechuhr auch nach den Urteilen aus Luxemburg und Erfurt keineswegs zwingend, sondern stattdessen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts geboten und auch möglich ist", so Dr. Wolf abschließend.
Gesamtmetall: Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. PM vom 7.2.2023
Gesamtmetall hat deshalb heute zu diesem Themenkomplex drei Gutachten vorgelegt: ein personalwirtschaftliches zum Wert flexibler Arbeitszeitmodelle und den Gefahren von Einschränkungen vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) unter Federführung des Direktors Prof. Sascha Stowasser, ein rechtswissenschaftliches zu den Grenzen europäischer Umsetzungspflichten für den deutschen Gesetzgeber von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, und ein weiteres rechtswissenschaftliches Gutachten zu den unionsrechtlichen Mindestvorgaben zur Ausgestaltung eines Systems der Arbeitszeiterfassung auch im Kontext der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Prof. Dr. Clemens Höpfner, Geschäftsführender Direktor des Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.
"Diese Gutachten belegen eindrucksvoll, dass die Rückkehr zur Stechuhr auch nach den Urteilen aus Luxemburg und Erfurt keineswegs zwingend, sondern stattdessen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts geboten und auch möglich ist", so Dr. Wolf abschließend.