19.07.2018

Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen

Die Bundesregierung hat am 18.7.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen. Mit der Richtlinie wird europaweit ein einheitlicher Mindestschutz gewährleistet. Gleichzeitig werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Inhalte des Gesetzesentwurfs:
  • Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Danach können Unternehmen bei unerlaubter Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Unterlassung, Schadensersatz) geltend machen. Der bereits bestehende Schutz und die Rechtssicherheit für Unternehmen sollen dadurch erhöht werden.
  • Besserung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im gerichtlichen Verfahren: Streitgegenständliche Informationen können bei Klageeinreichung als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden. Der Personenkreis, der Zugang zu den Dokumenten hat, wird dadurch begrenzt.
  • Schutz von Whistleblowern und Journalisten: Das Gesetz enthält Regelungen für Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nicht rechtswidrig ist. Das gilt z.B. in Fällen, in denen die Handlung der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten des BMJV veröffentlichten Regierungsentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 43 Seiten).

BMJV PM vom 18.7.2018
Zurück