Gesetzesänderung: Arbeitgeber dürfen Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Die Gesetzesänderung solle zudem die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern.
Bundestag PM vom 29.2.2012