05.12.2013

"Heidelberger Erklärung": Arbeitsrechtler in Unternehmen fordern verlässlichere Rechtsgrundlagen

Der im April 2013 gegründete Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) hat die Politik in einer "Heidelberger Erklärung" zu richtigen und verlässlichen Gesetzen aufgefordert. Gesetze, wie § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, die schon vor Jahren für nichtig erklärt worden sind, sollten nach Vorstellung des Verbands schnellstmöglich korrigiert werden. Auch Schwebezustände, wie z.B. beim Beschäftigtendatenschutz, seien zu beenden.

Die Kernforderungen des Verbands im Überblick:
  • Korrektur unwirksam gewordener Gesetze: Gesetzliche Regelungen, wie etwa § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB (Betriebszugehörigkeitsjahre sollen danach erst ab dem 25. Lebensjahr zählen), die seit Jahren (europa-)rechtswidrig im Gesetz stehen, sollten im Interesse der Rechtsklarheit unverzüglich korrigiert werden.
  • Beendigung von Schwebezuständen: Gesetzesvorhaben, die seit Jahren schlummern (z.B. der Beschäftigtendatenschutz) sollten endlich entweder umgesetzt oder von der Tagesordnung
    genommen werden, um Schwebezustände zu beenden.
  • Kein Arbeitsgesetzbuch: Das bestehende, in unterschiedlichen Gesetzen geregelte Arbeitsrecht hat sich nach Auffassung des Verbands bewährt. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch lehnt der Verband ab. Diesem drohe ein ähnliches Schicksal wie dem SGB mit seiner Unübersichtlichkeit, den ständigen Korrekturen und die Benennung der Paragraphen mit Buchstaben bis "z".
  • Keine versteckten Gesetzesänderungen: Arbeitsrechtliche Gesetze sollten offen diskutiert und verabschiedet werden. Eine versteckte Änderung in einem Artikelgesetz (wie die Änderung des § 613a BGB im Rahmen des Seemannsrechtsänderungsgesetzes) wird dem nicht gerecht.
  • Einheitliche Verwendung von termini technici: Wird ein terminus technicus eingeführt und benutzt, sollte dieser im Sinn der Rechtsklarheit weiterverwendet werden (nicht, wie in § 13b AÜG den Begriff "Gemeinschaftseinrichtung" einführen, wenn es aus § 87 BetrVG bereits den Begriff "Sozialleistungen" gibt).
  • Stimmigkeit von Gesetzen: Verschiedene Regelungen, die in die gleiche Richtung gehen, aber unterschiedlich sind (so z.B.: gesetzlicher Mindestlohn in Diskussion 8,50 €, Tariftreuegesetz NRW Mindestlohn 8,62 €, Tariflohn DGB Tarifgemeinschaft 8,19 € [West]), sollten besser aufeinander abgestimmt werden.

Linkhinweis:
Weitere Informationen zum Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) finden Sie unter www.bvau.de.

BVAU PM v. 4.12.2013
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