23.09.2015

Höherer Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft - Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne zum Download

Die rund 180.000 Beschäftigten der Abfallwirtschaft erhalten ab dem 1.10.2015 einen höheren Mindeststundenlohn von 8,94 Euro. Eine weitere Anhebung auf 9,10 Euro erfolgt zum 1.1.2016. Dies sieht der Mindestlohntarifvertrag der Branche vor, der jetzt für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Damit gilt er auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
  • Allgemeinverbindlicher Mindestlohn ab 1.10.2015: 8,94 Euro brutto pro Zeitstunde.
  • Allgemeinverbindlicher Mindestlohn ab 1.1.2016: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde.
  • Laufzeit des Mindestlohntarifvertrags: bis 31.3.2017.
  • Anwendungsbereich: Der erhöhte Branchenmindestlohn gilt für alle Entsorger sowie für Straßenreinigungs- und Winterdienste.

Der Hintergrund:
In Deutschland gilt seit dem 1.1.2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens zum 31.12.2016 erlaubt. Aktuell gelten in 17 Branchen mit gut 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersichte über alle aktuell geltenden tariflichen Branchenmindestlöhne (Stand: Oktober 2015) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM vom 23.9.2015
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