Höherer Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft - Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne zum Download
- Allgemeinverbindlicher Mindestlohn ab 1.10.2015: 8,94 Euro brutto pro Zeitstunde.
- Allgemeinverbindlicher Mindestlohn ab 1.1.2016: 9,10 Euro brutto pro Zeitstunde.
- Laufzeit des Mindestlohntarifvertrags: bis 31.3.2017.
- Anwendungsbereich: Der erhöhte Branchenmindestlohn gilt für alle Entsorger sowie für Straßenreinigungs- und Winterdienste.
Der Hintergrund:
In Deutschland gilt seit dem 1.1.2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens zum 31.12.2016 erlaubt. Aktuell gelten in 17 Branchen mit gut 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersichte über alle aktuell geltenden tariflichen Branchenmindestlöhne (Stand: Oktober 2015) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).