Höherer Mindestlöhne für Dachdecker und in der Aus- und Weiterbildung (+ aktuelle Mindestlohn-Übersicht)
- Persönlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt erstmals auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 12,05 Euro.
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 12,25 Euro.
- Laufzeit: zwei Jahre.
Die neue Mindestlohnverordnung für die Aus- und Weiterbildungsbranche im Überblick:
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2016: 14 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost).
- Mindeststundenlohn zum 1.1.2017: 14,60 Euro (bundesweit).
- Jährlicher Urlaubsanspruch: mindestens 29 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
- Laufzeit: zwei Jahre.
Der Hintergrund:
Die neuen Mindestlöhne gelten auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden oder deren Unternehmen nicht tarifgebunden sind.
Der weiterhin mögliche Branchenlohn nach dem AEntG geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor. Damit kann der individuellen Situation der jeweiligen Branche Rechnung getragen werden. Tarifpartner können gemeinsam beantragen, branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären, um sicherzustellen, dass diese flächendeckend für in- und ausländische Arbeitnehmer angewendet werden.
Aktuell gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Mindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle aktuell geltenden Mindestlöhne (Stand: 1.12.2015) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).