05.10.2021

ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz von Deutschland ratifiziert

Deutschland hat das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Ziel ist die Förderung der Gleichstellung erwerbstätiger Frauen weltweit sowie den Mutterschutz auch international zu stärken. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern erfolgt.

ILO

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern.

Zum ILO-Übereinkommen Nr. 183

Das Übereinkommen wurde im Jahr 2000 von der ILO verabschiedet und bislang von 38 Staaten ratifiziert. Es zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:
  • Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • der Kündigungsschutz,
  • das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.

Das deutsche Mutterschutzgesetz erfüllt bereits die Anforderungen des ILO-Übereinkommens 183 über den Mutterschutz und geht teilweise darüber hinaus. Gesetzliche Änderungen sind daher nicht erforderlich.

BMAS PM vom 30.9.2021
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