Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts
Im vergangenen Jahr gingen 1.266 Sachen ein. Davon waren 31,52 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.283 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 25 % erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 4,32 %. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 925 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug fünf Monate und vier Tage.
Die Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.
Frau Gallner betonte erneut, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht durchdrungen ist. Sie nannte beispielhaft die urlaubsrechtlichen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. September 2022 in den Sachen Fraport u.a. und LB (- C-518/20 -, - C-727/20 -; - C-120/21 -) sowie die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 (- 9 AZR 245/19 -; - 9 AZR 266/20 -) und 31. Januar 2023 (- 9 AZR 244/20 -; - 9 AZR 456/20 -). Außerdem sprach sie die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung an, die erhebliche Kontroversen in Wissenschaft und Praxis ausgelöst haben (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 -).
Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass der Zehnte Senat des BAG im Verlauf des Jahres 2023 über eine Vielzahl von Fällen entscheiden wird, in denen es um tarifliche Nachtarbeitszuschläge geht (Termine: 22. Februar, 22. März, 24. Mai und 28. Juni 2023). Auf der Grundlage vieler verschiedener Tarifverträge stellt sich die Frage, ob niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit an das höhere Niveau der Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit angepasst werden müssen.
Frau Gallner berichtete über den Stand des Forschungsprojekts "Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954", das im Jahr 2022 aufgenommen wurde.
Die Digitalisierung des Bundesarbeitsgerichts schreitet weiter voran. Alle zehn Senate arbeiten seit Beginn des Jahres 2023 mit der elektronischen Gerichtsakte.
BAG PM Nr. 8 vom 8.2.2023
Die Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.
Frau Gallner betonte erneut, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht durchdrungen ist. Sie nannte beispielhaft die urlaubsrechtlichen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. September 2022 in den Sachen Fraport u.a. und LB (- C-518/20 -, - C-727/20 -; - C-120/21 -) sowie die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 (- 9 AZR 245/19 -; - 9 AZR 266/20 -) und 31. Januar 2023 (- 9 AZR 244/20 -; - 9 AZR 456/20 -). Außerdem sprach sie die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung an, die erhebliche Kontroversen in Wissenschaft und Praxis ausgelöst haben (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 -).
Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass der Zehnte Senat des BAG im Verlauf des Jahres 2023 über eine Vielzahl von Fällen entscheiden wird, in denen es um tarifliche Nachtarbeitszuschläge geht (Termine: 22. Februar, 22. März, 24. Mai und 28. Juni 2023). Auf der Grundlage vieler verschiedener Tarifverträge stellt sich die Frage, ob niedrigere Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit an das höhere Niveau der Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit angepasst werden müssen.
Frau Gallner berichtete über den Stand des Forschungsprojekts "Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954", das im Jahr 2022 aufgenommen wurde.
Die Digitalisierung des Bundesarbeitsgerichts schreitet weiter voran. Alle zehn Senate arbeiten seit Beginn des Jahres 2023 mit der elektronischen Gerichtsakte.