Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose: Regelung hat kaum praktische Auswirkungen
Eine im Namen der Bundesregierung vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Vorschrift auf dem Arbeitsmarkt faktisch kaum bemerkbar ist. Woran lässt sich dies festmachen?
- Weniger als 1,5 Prozent der Langzeitarbeitslosen fordern vor Beschäftigungsaufnahme eine Bescheinigung der Arbeitsagentur über die Langzeitarbeitslosigkeit. Noch weniger nutzen sie.
- Es haben sich keine Änderungen beim erzielten Lohn von Langzeitarbeitslosen kurz nach Beschäftigungsbeginn gezeigt.
- Eine Häufung von Einstellungen Langzeitarbeitsloser zusätzlich zu oder anstelle von anderen Arbeitnehmern ist nicht zu erkennen.
- Auch werden Langzeitarbeitslose nicht nach sechs Monaten, wenn die Übergangsfrist ausläuft, gehäuft entlassen (sog. Drehtüreffekt).
Es bleibt festzuhalten, dass die mit Einführung der Regelung befürchteten negativen Effekte (Verdrängungs- und Drehtüreffekte) ausgeblieben sind. Die Bundesregierung sieht derzeit von einer Änderung der Vorschrift ab, denn Arbeitgeber sollen aufgrund der unsicheren Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung weiterhin einen Anreiz für die Einstellung Langzeitarbeitsloser haben.
Linkhinweis:
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung ist auf den Webseiten des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat veröffentlicht. Um direkt zur Bundestags- Drucksache zu gelangen, klicken Sie bitte hier.