Keine Honorarprofessur eines Richters wegen Mitwirkung am Emmely-Fall?
Der Hintergrund:
Der "Emmely-Fall" war ein Arbeitsrechtsstreit um die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin einer Supermarktfiliale. Sie hatte zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst. Ihre Kündigungsschutzklage wurde in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Das BAG erklärte die außerordentliche Kündigung hingegen für unwirksam. Die Klägerin habe durch ihre langjährige, ohne Störungen verlaufene Beschäftigung ein hohes Maß an Vertrauen erworben. Dieses Vertrauenskapital sei nicht vollständig zerstört worden.
Mehr zum Thema:
Lesen Sie hierzu in der Datenbank des Arbeitsrechtsberaters unter www.arbrb.de den Aufsatz "Fristlose Kündigung - Emmely", ArbRB 2010, 328 (Boudon) sowie den Aufsatz "Berücksichtigung späteren Prozessverhaltens bei fristlosen Kündigungen", ArbRB 2010, 222 (Tiedemann).
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