27.10.2015

Keine Honorarprofessur eines Richters wegen Mitwirkung am Emmely-Fall?

Wegen seiner Mitwirkung am sog. Emmely-Urteil erhält ein Vorsitzender Richter am LAG Berlin-Brandenburg womöglich keine Honorarprofessur. Presseberichten zufolge hat der Akademische Senat der Freien Universität Berlin die Ernennung zum Honorarprofessor abgelehnt, weil der Richter 2008 in erster Instanz an der umstrittenen Entscheidung beteiligt war.

Das LAG kritisiert dies. Es handele sich um eine sachwidrige Maßregelung des Richters, die weder durch die universitäre Selbstverwaltung noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei und die zudem der Unabhängigkeit der Justiz sowie der Qualität und Unabhängigkeit der universitären Lehre schade.

Der Hintergrund:
Der "Emmely-Fall" war ein Arbeitsrechtsstreit um die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin einer Supermarktfiliale. Sie hatte zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst. Ihre Kündigungsschutzklage wurde in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Das BAG erklärte die außerordentliche Kündigung hingegen für unwirksam. Die Klägerin habe durch ihre langjährige, ohne Störungen verlaufene Beschäftigung ein hohes Maß an Vertrauen erworben. Dieses Vertrauenskapital sei nicht vollständig zerstört worden.

Mehr zum Thema:
Lesen Sie hierzu in der Datenbank des Arbeitsrechtsberaters unter www.arbrb.de den Aufsatz "Fristlose Kündigung - Emmely", ArbRB 2010, 328 (Boudon) sowie den Aufsatz "Berücksichtigung späteren Prozessverhaltens bei fristlosen Kündigungen", ArbRB 2010, 222 (Tiedemann).

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LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 34/15 vom 27.10.2015
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