Keine Untersagung des Lufthansa-Streiks durch das Hessische LAG
Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz waren zuvor bereits durch das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. abgewiesen worden (Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Beschl. v. 20.10.2014 - 22 Ga 147/14). Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung und verneinte ebenfalls eine Rechtswidrigkeit des Streiks.
LAG Hessen PM Nr. 8/2014 v. 21.10.2014