21.10.2014

Keine Untersagung des Lufthansa-Streiks durch das Hessische LAG

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat Anträge der Deutschen Lufthansa AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. zurückgewiesen, den Streik am 20. und 21.10.2014 zu unterlassen (Hessisches LAG, Beschl. v. 20.10.2014 - 9 Ta 573/14). Die Entscheidung erfolgte wegen der  Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung. Gegen den Beschluss gibt es kein Rechtsmittel.

Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz waren zuvor bereits durch das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. abgewiesen worden (Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Beschl. v. 20.10.2014 - 22 Ga 147/14). Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung und verneinte ebenfalls eine Rechtswidrigkeit des Streiks.
LAG Hessen PM Nr. 8/2014 v. 21.10.2014
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