Kompensationsgeschäfte beim Mindestlohn für Zeitungszusteller?
Zeitungsverlage sollen konkret dadurch entlastet werden, dass die pauschalen Sozialabgaben für Minijobs in Privathaushalten für fünf Jahre auch für geringfügig beschäftigte Zeitungszusteller gelten sollen. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung würde dadurch von 13 auf 5 Prozent und der zur Rentenversicherung von 15 auf 5 Prozent fallen. Die Fraktionen müssen dem Vorschlag allerdings noch zustimmen.
Spiegel online, KStA online, FAZ v. 25.6.2014 S. 21
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