26.09.2019

Kündigung von "Lindenstraße"-Mitarbeiter wegen Einstellung der Serie wirksam

Die betriebsbedingten Kündigungen mehrerer Mitarbeiter des Filmteams der ARD-Serie "Lindenstraße" sind wirksam, da die Produktion der "Lindenstraße" eingestellt wird.

ArbG Köln v. 18.9.2019 - 2 Ca 2696/19 u.a.
Der Sachverhalt:
Die ARD-Serie "Lindenstraße" wird nach 34 Jahren eingestellt. Im März 2020 soll die letzte Folge gesendet werden. Die Kläger waren jeweils befristet für mehrere Folgen der Serie - zum Teil seit mehr als 20 Jahren - durchgängig bei der Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG beschäftigt.

Die Arbeitgeberin kündigte die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Produktion, nachdem der Sender ARD mitgeteilt hatte, die Sendung einzustellen. Insgesamt elf Mitarbeiter wendeten sich mit ihrer Klage gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die ersten vier zur Entscheidung anstehenden Klagen hatten vor dem Arbeitsgericht keinen Erfolg.

Die Gründe:
Die betriebsbedingten Kündigungen waren wirksam.

Durch die Einstellung der Produktion der "Lindenstraße" konnten die Beklagte die Kläger nicht mehr beschäftigen. Die jeweiligen Arbeitsverträge waren auf die Produktion der "Lindenstraße" bezogen. Zudem waren zum Zeitpunkt der Kündigung der Kläger auch keine konkreten freien Arbeitsplätze bei der Beklagten absehbar gewesen. Insbesondere die Produktion einer neuen Serie, die nach Angaben der Kläger in Planung war, ändert daran nichts.
ArbG Köln PM vom 24.9.2019
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