Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent
Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) i.H.v. insgesamt knapp 84,6 Mio. €. Damit wird einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlern sowie Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet. Bereits im letzten Jahr wurden zusätzliche Bundesmittel i.H.v. 32,5 Mio. € zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt.
BMAS NL vom 26.8.2021