LAG-Bezirk Düsseldorf startet Pilotprojekt zur richterlichen Mediation
Entscheiden sich die Parteien für die Mediation, wird der Rechtsstreit terminlos gestellt. Die Geschäftsstelle für Mediation bestimmt dann den zuständigen Mediator. Dieser nimmt unverzüglich Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbart einen kurzfristigen Termin. Ziel der Mediation ist es, die gemeinsam gefundene Lösung in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festzuschreiben und den Konflikt der Parteien so dauerhaft beizulegen.
Spezielles Mediatorenteam
Im Bezirk des LAG Düsseldorf gibt es ein Mediatorenteam, das die Parteien bei der Suche nach einer eigenen Lösung unterstützt. Zu diesem Team gehören
- Richter am Arbeitsgericht Dr. Clemens,
- Richterin am Arbeitsgericht Keil,
- Direktor des Arbeitsgerichts Klein,
- Richterin am Arbeitsgericht Rüter und
- Richterin am Arbeitsgericht Salchow
Hintergrundinformationen
Die gerichtliche Mediation stellt ein freiwilliges Verfahren dar. Ein ausgebildeter richterlicher Mediator unterstützt dabei die Konfliktparteien in einer nicht-öffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien betrachtet und der Lösungsfindung zugrunde gelegt.
Anders als im gerichtlichen Verfahren ist es nicht Aufgabe der Mediation, den Konflikt auf den rechtlich relevanten Sachverhalt zu reduzieren und rechtlich zu lösen. Bei einem Konflikt am Arbeitsplatz kann die Mediation z.B. die Fortsetzung der Arbeitsbeziehung ermöglichen. Es geht dabei nicht um eine Bewertung vergangener Ereignisse, sondern um die Frage, wie es in Zukunft weitergehen kann.
Linkhinweis:
Weitere Informationen zur richterlichen Mediation, Antworten auf häufig gestellte Fragen und die Ansprechpartner finden Sie auf den Webseiten des LAG Düsseldorf.