Mehr Bürgergeld ab Januar 2024
Höhere Regelsätze und mehr Geld für Schulbedarf
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 € - 61 € mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 € auf 130 € und im zweiten Schulhalbjahr von 58 € auf 65 €. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sog. Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.
Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen
Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.
Bundesrat PM vom 20.10.2023
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 € - 61 € mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 € auf 130 € und im zweiten Schulhalbjahr von 58 € auf 65 €. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sog. Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.
Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen
Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.