Mehr Rechte für entsandte Arbeitnehmer
- Die Mitgliedstaaten sollen den Begriff der "Entsendung" eindeutig definieren, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden, die mit der Entsendung die Beschäftigungsvorschriften umgehen.
- Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollen die Behörden über Zahl und Identität ihrer Angestellten informieren und deren Einsatz dokumentieren.
- Gegen Entsendefirmen verhängte rechtliche Sanktionen sollen EU-weit durchgesetzt werden.
- Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen im Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit gestärkt werden.
Der Hintergrund:
Die Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 legt Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten, Löhne oder Sicherheitsbestimmungen fest, etwa für Bauarbeiter oder Feldarbeiter aus Osteuropa, die zeitweilig in anderen EU-Ländern arbeiten. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Regeln für die entsandten Arbeitnehmer in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten oft unzureichend angewandt werden.