11.12.2013

Mehr Rechte für entsandte Arbeitnehmer

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben sich am 9.12.2013 im Grundsatz auf neue Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern geeinigt. Hauptziel der Initiative ist es, die Durchsetzung der Rechte entsandter Arbeitnehmer aus der Entsenderichtlinie zu verbessern. Dies soll etwa durch schärfere Kontrollen sichergestellt werden. Im nächsten Schritt müssen EU-Parlament und EU-Rat die Neuregelung verabschieden.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
  • Die Mitgliedstaaten sollen den Begriff der "Entsendung" eindeutig definieren, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden, die mit der Entsendung die Beschäftigungsvorschriften umgehen.
  • Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollen die Behörden über Zahl und Identität ihrer Angestellten informieren und deren Einsatz dokumentieren.
  • Gegen Entsendefirmen verhängte rechtliche Sanktionen sollen EU-weit durchgesetzt werden.
  • Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen im Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit gestärkt werden.

Der Hintergrund:
Die Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 legt Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten, Löhne oder Sicherheitsbestimmungen fest, etwa für Bauarbeiter oder Feldarbeiter aus Osteuropa, die zeitweilig in anderen EU-Ländern arbeiten. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Regeln für die entsandten Arbeitnehmer in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten oft unzureichend angewandt werden.

EU-Kommission PM vom 10.12.2013
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