06.11.2018

Mindestlohn steigt in den nächsten beiden Jahren stufenweise an

Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 € brutto/Arbeitsstunde steigt in den kommenden zwei Jahren stufenweise an: Ab dem 1.1.2019 beträgt er 9,19 € und ab dem 1.1.2020 beträgt er 9,35 € brutto je Arbeitsstunde.

Mindestlohn steigt um 5,8 Prozent bis 2020

Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Mio. € 2019 und rund 390 Mio. € in 2020.

Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26.6.2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich.

Niedriglohnbereich profitiert

Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich profitieren von den Veränderungen. Die stufenweise Erhöhung soll dabei auch die Interessen der Wirtschaft Rechnung tragen.

Verstärkung der Mindestlohnkontrolle

Der Zoll kontrolliert, ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten. Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So erhielten im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro je Arbeitsstunde. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse lagen unter 8,50 Euro je Arbeitsstunde.

Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, wird die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken. Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant.

Geldbußen

Wer unter gesetzlichen Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können zudem mit bis zu 30.000 € bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Hintergrund

Die Mindestlohnkommission entscheidet nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.

Bundesregierung PM vom 31.10.2018
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