Mindestlohngesetz: Diese Neuerungen sind jetzt schon zu beachten
Die wichtigsten seit dem 16.8.2014 geltenden Neuerungen im Überblick:
Bundesregierung PM vom 27.8.2014
- Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
- Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung ist bereits dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.
- Allein die Arbeitsgerichte überprüfen die Allgemeinverbindlicherklärungen. Eingangsinstanz ist das Landesarbeitsgericht. Rechtskräftige Entscheidungen wirken gegenüber "jedermann", das heißt auch gegenüber Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind.