20.11.2019

Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes?

Der Erste Senat des BAG hat dem Antrag einer Arbeitgeberin, mit dem diese einen Einigungsstellenspruch über Mindestbesetzungen im Pflegedienst einer Klinik angefochten hat, stattgegeben, ohne über die Zulässigkeit von solchen Regelungen als Maßnahme des Gesundheitsschutzes zu entscheiden. Damit bleibt die entsprechende Streitfrage weiterhin offen.

BAG v. 19.11.2019 - 1 ABR 22/18
Der Hintergrund:

Die Vorinstanz, das LAG Holstein, hatte am 25.4.2018 (6 TaBV 21/17, ArbRB 2018, 236 [Braun]) entschieden, dass eine Einigungsstelle auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen kann. In dem zugrunde liegenden Fall hatten eine Klinik und der bei ihr gebildete Betriebsrat wiederholt über die Frage der Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen gestritten. Schließlich wurde im Frühjahr 2013 eine Einigungsstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gebildet, die mit dem jetzt angefochtenen Spruch endete.

BAG PM Nr. 38/19 v. 19.11.2019
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