19.09.2019

Nachunternehmerhaftung für große Paketdienstleister

Durch einen Gesetzesentwurf zur Nachunternehmerhaftung für Paketdienstleister will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern, indem Generalunternehmer künftig dazu verpflichtet sein sollen, Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug soll bekämpft werden
Einige der großen Paketdienstleister beschäftigen zum großen Teil Subunternehmer, um von diesen ihre Zusteller zu beziehen. Oftmals kommt es bei diesen Subunternehmen zu Verstößen wie Schwarzarbeit oder Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug, deren "Entwicklung so schon länger nicht mehr akzeptabel" sei, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Dagegen soll nun die Nachunternehmerhaftung für Kurier-, Express- und Paketdienste eingeführt werden. Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, soll für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein selbstschuldnerischer Bürge haften. Die Nachunternehmerhaftung existiert in Deutschland seit 2002 bereits in der Bauwirtschaft und seit 2017 auch in der Fleischwirtschaft.

Haftungsprivilegierung bei Nachweis ordnungsgemäßer Sozialleistung der Subunternehmer
Anlehnend an die bisherige Nachunternehmerhaftung in Fleisch- und Bauwirtschaft soll es auch eine Haftungsprivilegierung für Generalunternehmer i.S.d. § 28e Abs. 3b Satz 1 SGB IV geben. Weist der Hauptunternehmer nach, dass ein Nachunternehmer vorab seine Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in einer Eignungsprüfung bewiesen hatte, darf er davon ausgehen, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt und soll von der Haftung befreit werden.

Dies soll auch dann der Fall sein, wenn der Hauptunternehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Nachunternehmen vorweisen kann. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat.
Bundesregierung PM vom 18.9.2019
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