Neue Regeln sollen soziale Sicherheit für Flugpersonal und Grenzpendler verbessern
Was selbständig erwerbstätige Grenzgänger betrifft, so wird mit den neuen Vorschriften sichergestellt, dass in Fällen, in denen im Wohnmitgliedstaat kein Unterstützungssystem für arbeitslose Selbständige besteht, das Land der letzten Erwerbstätigkeit für Arbeitslosenleistungen aufkommt. So erhält die betreffende Person eine Gegenleistung für die entrichteten Beiträge. Die antragstellende Person muss sich bei der Arbeitsverwaltung im Land der letzten Erwerbstätigkeit melden und die erforderlichen Schritte zur Arbeitssuche unternehmen, um einen vollen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen zu haben.
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