Neue Richterin am Bundesarbeitsgericht
Frau Dr. Bubach, geboren 1974 in Ludwigshafen am Rhein, legte die zweite juristische Staatsprüfung 2004 in Baden-Württemberg ab. Bereits im Jahr 2003 wurde sie an der Universität Freiburg im Breisgau promoviert. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin von 2005 bis 2009 trat sie im Oktober 2009 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Von Januar 2016 bis März 2018 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BAG tätig und wurde anschließend bis März 2019 am LAG Rheinland-Pfalz zur Erprobung eingesetzt. Von dort kehrte sie an das ArbG Ludwigshafen am Rhein zurück.
Das Präsidium hat Frau Dr. Bubach dem Fünften Senat des BAG zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Rechtsfragen des Arbeitsentgelts und der Entgeltfortzahlung. Die Ernennungsurkunde wurde heute im BAG in Erfurt ausgehändigt.
BAG PM Nr. 23 vom 25.8.2021
Das Präsidium hat Frau Dr. Bubach dem Fünften Senat des BAG zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Rechtsfragen des Arbeitsentgelts und der Entgeltfortzahlung. Die Ernennungsurkunde wurde heute im BAG in Erfurt ausgehändigt.