Neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab dem 1.5.2013
Eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert. Sie legt den Mindeststundenlohn verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
Bundesregierung PM v. 17.4.2013
Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle geltenden Mindestlöhne (Stand: April 2013) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).