29.04.2013

Neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer ab dem 1.5.2013

Für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab dem 1.5.2013 neue Lohnuntergrenzen. Der Mindeststundenlohn für gelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern wird von 12,00 auf 12,15 Euro erhöht. Für ungelernte Arbeitnehmer in den alten und für alle Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern wird der Mindeststundenlohn um 1,54 Prozent auf 9,90 Euro angehoben. Vom Anwendungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen sind allerdings Fahrzeug- und Metalllackiererer, die ihren festen Arbeitsplatz in stationären Werkstätten haben.

Eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert. Sie legt den Mindeststundenlohn verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.

Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle geltenden Mindestlöhne (Stand: April 2013) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM v. 17.4.2013
Zurück