30.03.2012

Neuregelung des Insolvenzgeldes und weiterer Vorschriften des SGB III zum 1.4.2012

Zum 1.4.2012 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (BGBl. I Teil I Nr. 69, S. 2854 ff. vom 27.12.2011) in Kraft. Die Vorschriften des SGB III sind dabei inhaltlich zwar im Wesentlichen unverändert geblieben, jedoch innerhalb des Gesetzes verschoben worden. So ist z.B. das Insolvenzgeld nicht mehr in §§ 183 bis 189a SGB III, sondern in §§ 165 bis 172 SGB III geregelt.

Wichtige Paragrafen-Änderungen im Überblick:
  • Insolvenzgeld: Die § 165 bis 172 ersetzen die §§ 183 bis 189a.
  • Kurzarbeitergeld: Die §§ 95 bis 100 ersetzen die bisherigen §§ 169 bis 174. Insoweit hat der Gesetzgeber zudem auch auf die Entscheidung des BSG vom 14.9.2010 reagiert, wonach auch sog. "Kurzarbeit null" Kurzarbeit ist.
  • Sonderformen des Kurzarbeitergeldes (z.B. Saison-Kurzarbeitergeld): Die §§ 101 bis 109 ersetzen die bisherigen §§ 175 bis 182.
  • Arbeitslosengeld: Die §§ 136 bis 143 ersetzen die bisherigen §§ 117 bis 124.
  • Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Sperrzeit: § 159 ersetzt den bisherigen § 144.
  • Eingliederungszuschuss: Die §§ 88 bis 92 ersetzen die bisherigen §§ 217 bis 222.
  • Gründungszuschuss: Die §§ 93, 94 ersetzen die bisherigen § 57 und 58. In diesem Bereich sind auch inhaltliche Änderungen zu beachten.

Linkhinweis:
Weitere Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt nebst Links zu den Gesetzesmaterialien finden Sie hier.

AuS-Gesetzgebungsreport unter www.arbrb.de
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