26.06.2018

Noch keine konkreten Planungen für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zwar mitgeteilt, das sie die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz prüfen wolle. Konkrete Planungen hierfür bestehen aber noch nicht.

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung Folgendes gefragt:

  • Plant die Bundesregierung zusätzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Zeitplan?
  • Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche zusätzlichen Kosten der Wirtschaft dadurch entstehen, dass § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG n. F. - abweichend von der DSGVO - im Arbeitsverhältnis zwingend an der Schriftform der Einwilligung festhält?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, sie werde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz vornehmen. Inhalte oder Zeitpläne hierzu stünden jedoch noch nicht fest.

Bundestag hib Nr. 438/2018 vom 22.6.2018
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