01.06.2012

Personelle Veränderungen am BAG - Bepler im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter des insbesondere für das Tarifvertragsrecht zuständigen 4. Senats des BAG Prof. Klaus Bepler ist mit Ablauf des 31.5.2012 in den Ruhestand getreten. Seine Nachfolge tritt der Dr. Mario Eylert an, der zuletzt als stellvertretender Vorsitzender dem 10. Senat angehörte und zum 1.6.2012 den Vorsitz im 4. Senat übernommen hat. Daneben ist mit Dr. Ursula Rinck eine neue Richterin ans BAG gekommen.

Prof. Klaus Bepler
Prof. Klaus Bepler war seit 1993 Richter am BAG. Hier gehörte er zunächst dem 4. Senat, ab 1994 dem 3. Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter ab Januar 2005 den Vierten Senat. In dieser Funktion hat er maßgeblich zur Weiterentwicklung des Tarifrechts in Deutschland beigetragen. Unter seinem Vorsitz hat der Senat wichtige Entscheidungen zur arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge, zur Zulässigkeit von tariflichen Differenzierungsklauseln und zur Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit getroffen.

Als Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gibt Bepler seine Kenntnisse und Erfahrungen an die junge Juristengeneration weiter. Auch ist er weiterhin als Vorsitzender des Vermittlungsausschusses der zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Dienst der Katholischen Kirche Deutschlands tätig.

Dr. Mario Eylert
Dr. Mario Eylert, dem jetzt der Vorsitz des 4. Senats übertragen wurde, ist seit Mai 2001 Richter am BAG. Hier war er zunächst dem 2. Senat und ab September 2010 dem 10. Senat zugeteilt, wo er den stellvertretenden Vorsitz innehatte. Seit 2004 ist er als richterlicher Referent für die Kontakte des BAG zu internationalen Juristenvereinigungen zuständig.

Dr. Ursula Rinck
Dr. Ursula Rinck ist zum 1.6.2012 zur Richterin am BAG ernannt worden. Sie war zuvor - seit 2011 - stellvertretende Direktorin des Arbeitsgerichts in Bremerhaven. Von 2007 bis 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BAG abgeordnet.

BAG PM Nr. 40-42/12 v. 1.6.2012
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