Renten steigen zum 1.7.2018 um 3,2 Prozent im Westen und 3,4 Prozent im Osten
Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Neu ist in diesem Jahr, dass bei der Anpassung für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes greifen, durch die ein bundeseinheitlicher Rentenwert bis spätestens zum 1.7.2024 erreicht werden soll. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber auch schon früher der Fall sein, denn kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Dies war auch in diesem Jahr der Fall, in dem der aktuelle Rentenwert Ost um einen Cent höher ausfällt (30,69 Euro anstatt 30,68 Euro).
Steigende Löhne und hohe Beschäftigung
Steigende Löhne und eine hohe Zahl an Beschäftigungen sorgen für eine gute finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten und 3,06 Prozent in den neuen Ländern. Des Weiteren wird bei der Anpassung die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu den Beitragszahlenden berücksichtigt. Sie wirkt sich dieses Jahr mit einer Steigerung um 0,29 Prozent positiv aus.
Rentenwerte im Vergleich
Auf Grundlage der ermittelten Werte ergibt sich daher eine Erhöhung des aktuellen Rentenwerts West von 31,03 Euro auf 32,03 Euro und eine Erhöhung des Werts Ost von 29,69 Euro auf 30,69 Euro. Dies entspricht einer Anpassung von 3,22 Prozent im Westen und einer von 3,37 Prozent im Osten.
Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 tritt voraussichtlich nach erfolgtem Kabinettbeschluss der Bundesregierung, der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 1.7.2018 in Kraft.
Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Entwurf der Rentenbestimmungsverordnung 2018 klicken Sie bitte hier.