Richter am Bundesarbeitsgericht Horst-Dieter Krasshöfer im Ruhestand
Im September 2002 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und zunächst dem Siebten Senat und anschließend dem Neunten Senat zugeteilt. Seit 2006 war er stellvertretender Vorsitzender. Herr Krasshöfer hat die Rechtsprechung des Neunten Senats maßgeblich mitgeprägt. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen zum Urlaubsrecht, zur Altersteilzeit und zur Änderung der Arbeitszeit.
Als langjähriges Mitglied des Präsidiums hat sich Herr Krasshöfer mit Tatkraft und Geschick für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen fachlich geschätzten, anerkannten und allseits beliebten Richter.
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