Richter am Bundesarbeitsgericht Peter Böck im Ruhestand
Am BAG war Böck zunächst dem Zehnten Senat und später dem Neunten Senat zugeteilt. Von 2001 bis Ende 2004 unterbrach er seine Richtertätigkeit, um als berufsmäßiger Stadtrat für Personal und Organisation bei der Stadt Nürnberg tätig zu werden. Nach seiner Rückkehr zum BAG gehörte er von 2005 bis 2007 erneut dem Neunten Senat an und ab Juli 2007 dem Achten Senat als stellvertretender Vorsitzender.
BAG PM Nr. 1/14 vom 2.1.2014
Böck hat insbesondere die BAG-Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Recht des Betriebsübergangs und zum Schadensersatz mitgeprägt. Er war zudem langjähriges Mitglied des Richterrats und des Präsidiums des BAG.