Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer
ArbG Verden v. 15.1.2019 - 2 Ca 227/18
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist Schiedsrichter in der dritten Fußball-Bundesliga. Im Mai 2018 war er das letzte Mal als Schiedsrichter im Einsatz, danach hat der DFB ihn nicht mehr auf der DFB-Liste für Schiedsrichter im Elitebereich geführt.
Heuking Kühn Lüer Wojtek PM vom 15.1.2019
Der Kläger ist Schiedsrichter in der dritten Fußball-Bundesliga. Im Mai 2018 war er das letzte Mal als Schiedsrichter im Einsatz, danach hat der DFB ihn nicht mehr auf der DFB-Liste für Schiedsrichter im Elitebereich geführt.
Der Kläger begehrte die Entfristung seines Vertrags. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Die Gründe:
Zwischen den Parteien besteht kein unbefristetes Arbeitsverhältnis, denn der Kläger ist bereits kein Arbeitnehmer des Sportverbands. Schiedsrichter sind nicht in den Betrieb des DFB eingegliedert und sind auch nicht von Weisungen des Verbands abhängig.