Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das Übereinkommen soll weltweit ein Zeichen setzen, dass jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, verboten und damit auch geächtet wird. Das Übereinkommen ist weltweit das erste dieser Art, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt weitreichenden Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben.
Die weltweite #metoo-Debatte benennt seit 2017 sehr deutlich die Probleme, die auch in Deutschland mit sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt existieren. Wichtig sind daher die bestehenden Bestimmungen im Arbeitsschutz und im Strafrecht in Deutschland sowie Hilfsangebote, wie beispielsweise die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützten Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt.
Deutschland zählt zu den ersten innerhalb der Europäischen Union, in denen das Übereinkommen ratifiziert wurde.
BMAS PM vom 21.12.2022
Die weltweite #metoo-Debatte benennt seit 2017 sehr deutlich die Probleme, die auch in Deutschland mit sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt existieren. Wichtig sind daher die bestehenden Bestimmungen im Arbeitsschutz und im Strafrecht in Deutschland sowie Hilfsangebote, wie beispielsweise die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützten Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt.
Deutschland zählt zu den ersten innerhalb der Europäischen Union, in denen das Übereinkommen ratifiziert wurde.