Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlängert
Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Übersicht der Regelungen im Allgemeinen:
Thema |
Zuletzt befristet |
Ab dem 01. Juli 2022 |
Bezugsdauer |
Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022. |
Bis zu 12 Monate |
Bezugshöhe |
Ab dem 4. Bezugsmonat: Ab dem 7. Bezugsmonat: *Beschäftigte mit mind.1 Kind |
60/67* % des entfallenen Nettoentgelts *Beschäftigte mit mind.1 Kind |
Minijob |
Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei |
Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet |
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer |
Bezug Kurzarbeitergeld möglich |
Bezug Kurzarbeitergeld nicht mehr möglich |
Mehr zum Thema:
Beratermodul Arbeitsrecht:
Die perfekte Basisausstattung zum Arbeitsrecht für Praktiker. Jetzt zahlreiche, bewährte Formulare mit LAWLIFT bearbeiten! 4 Wochen gratis nutzen!