Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2015
Versicherungspflichtgrenze angehoben
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich bundeseinheitlich gegenüber 2014 (53.550 €) auf 54.900 € im Jahr. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt demnach 49.500 € im Jahr. 2014 waren es 48.600 €.
Bezugsgröße in der Sozialversicherung neu festgelegt
Die Bezugsgröße ist sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung die Grundlage der Beitragsberechnung. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen. Die Bezugsgröße 2015 beträgt 2.835 € pro Monat in den alten Bundesländern. 2014 waren es noch 2.765 €. In den neuen Bundesländern beträgt sie im Monat 2.415 €. Im Jahr 2014 waren es 2.345 €.
Rechengrößen in der Sozialversicherung: Es handelt sich um Werte, die jährlich neu ermittelt und festgesetzt werden. Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung. Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt: In der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht es dem durchschnittlichen Brutto-Lohn- oder -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers. Für 2015 wird der Wert so ermittelt: Das Durchschnittsentgelt 2013 wird um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt 2012 zum Jahr 2013 erhöht hat.
Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze: Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Gesamtübersicht:
Rechengröße | West | Ost |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2015 - allgemeine Rentenversicherung | 34.999 €/Jahr | 34.999 €/Jahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.835 €/Monat | 2.415 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung | 6.050 €/Monat | 5.200 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 7.450 €/Monat | 6.350 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung | 49.500 €/Jahr | 49.500 €/Jahr |