08.05.2018

Stellungnahme des DAV zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat durch den Ausschuss Arbeitsrecht unter Beteiligung des Ausschusses Gender zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit Stellung genommen.

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 14.03.2018 getroffenen Vereinbarung zur Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitarbeit am 17.04.2018 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der DAV regt in seiner Stellungnahme im Interesse einer sachgerechten Handhabbarkeit des Gesetzes für die Praxis einige Änderungen an, so z.B. bei Formerfordernissen (§§ 8,9a TzBfG), Mindest- und Höchstdauer (§ 9a Abs. 1 TzBfG) u. Schwellenwerten (§ 9a Abs. 2 TzBfG).

Hintergrund:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV (z.Zt. rd. 64.500 Mitgliedern) vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des DAV veröffentlichte Stellungnahme klicken Sie bitte hier. 

Detaillierte Informationen zum Referentenentwurf und den Entwurf im Volltext finden Sie im AuS-Gesetzgebungsreport.

DAV PM Nr. 17/2018 vom 3.5.2018
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