25.08.2014

Streitwertkatalog: DAV kritisiert auch zweiten Entwurf

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert auch die im Juli veröffentlichte überarbeitete Version des Streitwertkatalogs der Landesarbeitsgerichte. Die Argumente der Anwaltschaft hätten vielfach kein Gehör gefunden. So sei etwa die dogmatische Herleitung der Streitwertvorschläge in einer Reihe von Fällen unsauber. "Das führt dazu, dass die Landesarbeitsgerichte sich nicht einheitlich zum Katalog verhalten werden. In der vorliegenden Form kann der Katalog seinen Zweck nicht erfüllen", warnt der Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des DAV Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen.

Weitere Kritikpunkte:
  • Der DAV kritisiert u.a., dass der Entwurf von einem viel zu weit gefassten Anwendungsbereich für die Begrenzung des Streitwertes bei Bestandsschutzrechtsstreitigkeiten ausgeht, also bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Auch die Bedenken des DAV hinsichtlich der Streitwerte in den Beschlussverfahren hätten keinerlei Eingang in den Katalog gefunden. "Wir weisen nochmals darauf hin, dass eine künstliche Absenkung der Streitwerte dazu führt, dass Beschlussverfahren auf Basis der gesetzlichen Gebühren nicht mehr kostendeckend geführt werden können. Das wird letztlich dazu führen, dass effektiver Rechtsschutz für Betriebsräte nicht mehr gewährleistet werden kann", warnt Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht.

Der Hintergrund:
Am 15.7.2014 hat die Streitwertkommission einen zweiten Entwurf für einen Streitwertkatalog veröffentlicht. Ein erster Katalogentwurf aus dem Jahr 2013 hatte viel Kritik geerntet, woraufhin die Richterschaft das Gespräch mit der Anwaltschaft und Verbänden gesucht hatte.

Linkhinweis:
Für den u.a. auf den Webseiten des LAG Hessen veröffentlichten Streitwertkatalog 2014 in der aktuellen Fassung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

DAV PM Nr. 28/14 vom 22.8.2014
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