Tätowierungen mit Mafia-Bezug können Eignungsmangel für öffentlichen Dienst bei der Polizei darstellen
LAG Berlin-Brandenburg v. 25.4.2019 - 5 Ta 730/19
Der Sachverhalt:
Der Antragsteller bewarb sich erfolglos auf eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei. Er trägt auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort "omerta", Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. "Omerta" bezeichnet eine Schweigepflicht der Mitglieder der Mafia und ähnlicher krimineller Organisationen gegenüber Außenstehenden.
Er verlangte vom Land Berlin, eine der ausgeschriebenen Stellen nicht zu besetzen. Die Parteien erklärten das Verfahren für erledigt, nachdem das Land alle Stellen anderweitig besetzen konnte.
Das LAG erlegte dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auf.
Die Gründe:
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu zahlen. Er wäre ohne die eingetretene Erledigung mit seinem Antrag unterlegen gewesen.
Das Land Berlin durfte an der Verfassungstreue des Antragstellers aufgrund seiner Tätowierungen zweifeln. Diese Zweifel sind begründet, weil das Wort "omerta" und die abgebildeten Revolverpatronen und Totenköpfe den Gedanken hervorrufen, dass der Antragsteller als Mitarbeiter des Objektschutzes nicht entsprechend dem in der Verfassung enthaltenen Rechtsstaatsprinzip nach Recht und Gesetz handeln werde. Ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu ist, ist ohne Belang. Es kommt entscheidend auf die Sicht des Betrachters an.
LAG Berlin-Brandenburg PM Nr. 14/19 vom 14.5.2019
Der Antragsteller bewarb sich erfolglos auf eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei. Er trägt auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort "omerta", Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. "Omerta" bezeichnet eine Schweigepflicht der Mitglieder der Mafia und ähnlicher krimineller Organisationen gegenüber Außenstehenden.
Er verlangte vom Land Berlin, eine der ausgeschriebenen Stellen nicht zu besetzen. Die Parteien erklärten das Verfahren für erledigt, nachdem das Land alle Stellen anderweitig besetzen konnte.
Das LAG erlegte dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auf.
Die Gründe:
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu zahlen. Er wäre ohne die eingetretene Erledigung mit seinem Antrag unterlegen gewesen.
Das Land Berlin durfte an der Verfassungstreue des Antragstellers aufgrund seiner Tätowierungen zweifeln. Diese Zweifel sind begründet, weil das Wort "omerta" und die abgebildeten Revolverpatronen und Totenköpfe den Gedanken hervorrufen, dass der Antragsteller als Mitarbeiter des Objektschutzes nicht entsprechend dem in der Verfassung enthaltenen Rechtsstaatsprinzip nach Recht und Gesetz handeln werde. Ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu ist, ist ohne Belang. Es kommt entscheidend auf die Sicht des Betrachters an.