29.10.2015

Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne - Höherer Mindestlohn für Steinmetze

Die Bundesregierung hat eine Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne nach dem AEntG, AÜG und TVG mit dem Stand November 2015 veröffentlicht. Sie finden diese Übersicht hier (PDF-Datei - 5 Seiten).

Höherer Mindestlohn für Steinmetze
Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gilt aber dem 1.11.2015 ein höherer allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Die gut 11.000 Beschäftigten der Branche erhalten dann einen Stundenlohn i.H.v. mindestens 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Mai 2018 gilt ein bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn von 11,40 Euro. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt.

Die neuen Mindeststundenlöhne für Steinmetze und Steinbildhauer im Überblick:

  • ab dem 1.11.2015 bis zum 30.4.2016: 11,30 Euro (West) und 10,90 Euro (Ost)
  • ab dem 1.5.2016 bis zum 30.4.2017: 11,35 Euro (West) und 11,00 Euro (Ost)
  • ab dem 1.5.2017 bis zum 30.4.2018: 11,40 Euro (West) und 11,20 Euro (Ost)
  • ab dem 1.5.2018 bis zum 30.4.2019: 11,40 Euro in West und Ost.
Bundesregierung PM vom 21.10.2015
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