Untersagung eines Warnstreiks am Universitätsklinikum Düsseldorf
Arbeitsgericht Düsseldorf 14.11.2017, 11 Ga 90/17
Der Sachverhalt:
Am Universitätsklinikum Düsseldorf drohte auf fünf Stationen ein Warnstreik für den 14. und 15.11.2017. Die Klinikleitung beantragte, die Durchführung des Warnstreiks sowie den Aufruf hierzu zu untersagen, und begründete dies mit der drohenden Gefährdung schwerstkranker Patienten. Das Arbeitsgericht Köln gab dem Antrag statt.
Arbeitsgericht Köln PM vom 14.11.2017
Am Universitätsklinikum Düsseldorf drohte auf fünf Stationen ein Warnstreik für den 14. und 15.11.2017. Die Klinikleitung beantragte, die Durchführung des Warnstreiks sowie den Aufruf hierzu zu untersagen, und begründete dies mit der drohenden Gefährdung schwerstkranker Patienten. Das Arbeitsgericht Köln gab dem Antrag statt.
Die Gründe:
Der geplante Warnstreik ist unverhältnismäßig und damit unzulässig, denn das Klinikum hat durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass die Durchführung des Warnstreiks auf den Stationen dazu geführt hätte, dass die Versorgung zum Teil schwerstkranker Patienten nicht mehr sichergestellt gewesen wäre.